Modell Club Seussling e.V.

seit 1976

Corona

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung

zu den aktuellen Corona-Vorgaben

https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/

Auszug aus dieser:

Kurzüberblick: Was gilt ab 3. April 2022?

Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz laufen mit Ablauf des 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären.

Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:

Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).

Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen – z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten oder in voll- und teilstationärem
sowie im öffentlichen Personennahverkehr.

Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.

In Schule und Kita wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet.